Rechtsprechung
BGH, 09.04.1959 - II ZR 134/58 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- RG, 26.04.1912 - II 517/11
Ungerechtfertigte Bereicherung
Auszug aus BGH, 09.04.1959 - II ZR 134/58
Bereichert ist, wenn ein unmittelbarer Stellvertreter die Leistung empfangen hat, der Vertretene (RGZ 79, 285; 81, 261, 264). - RG, 01.02.1913 - IV 458/12
Mündelgutsveräußerung; Nichtgenehmigung; Bereicherung
Auszug aus BGH, 09.04.1959 - II ZR 134/58
Bereichert ist, wenn ein unmittelbarer Stellvertreter die Leistung empfangen hat, der Vertretene (RGZ 79, 285; 81, 261, 264).